DER IMMOBILIENKAUFVERTRAG
Generell enthält der notariell beglaubigte Vertrag, welcher einen Immobilienkauf besiegelt, die Bedingungen, unter welchen der Verkauf abgewickelt wird. Er dient als rechtliche Grundlage des Verkaufs und sichert beide Parteien ab. Hier finden auch sämtliche Sondereinigungen zwischen Käufer und Verkäufer Ihren Platz. Werden diese nicht schriftlich festgehalten, verlieren Sie eventuell ihre Gültigkeit.
In einem regulären Immobilienvertrag werden folgende Aspekte aufgeführt:
- Personenbezogene Daten beider Parteien
- Immobilienbezeichnung
- Regelungen zur Übernahme von Inventar
- Umgang mit eventuell bestehenden Grundschulden
- Informationen zu Qualität und Mängeln der Immobilie
- Kaufpreis
- Vorgehensweise im Objekterwerb
- Übergabezeitpunkt und -regelungen
- Bezahlzeitpunkt, Hinweise zur Finanzierung und Zahlungsweise
- Im Grundbuch festgelegte Sonderregelungen
- Inventar, welches zusätzlich an den Interessenten verkauft wird, wird meist nicht in die Summe des Kaufpreises eingerechnet, sondern separat betrachtet, da geringere Grunderwerbssteuern anfallen können, wenn der Endpreis niedriger ausfällt.